Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Rabattfreibetrag

Sach­be­zü­ge, die der Arbeit­neh­mer im Rah­men sei­nes Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabatt­frei­be­trag) im Jahr steu­er­frei. Als Sach­be­zü­ge gel­ten Waren oder Dienst­leis­tun­gen, die der Arbeit­ge­ber nicht über­wie­gend für den Bedarf sei­ner Arbeit­neh­mer her­ge­stellt, ver­trie­ben oder erbracht hat und die nicht pau­schal ver­steu­ert werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 8 Abs. 3 EStG

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