Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Pension

Die Pen­si­on eines Beam­ten sowie alle ande­ren Pen­si­ons­zah­lun­gen (z.B. Werks­ren­ten) gel­ten steu­er­lich als Arbeits­lohn. Damit unter­liegt die Pen­si­on der Lohn­steu­er. Die steu­er­pflich­ti­ge Pen­si­on kann um einen Ver­sor­gungs­frei­be­trag im Kalen­der­jahr gemin­dert werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 19 EStG

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