Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Mehrwertsteuersystemrichtlinie

Die »Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemein­sa­me Mehr­wert­steu­er­sys­te­m« (MwSt­Sys­tRL) ist 2006 in Kraft getre­ten und stellt eine umfas­sen­de Neu­fas­sung der frühe­ren 6. EG-Richt­li­nie über die Umsatz­steu­ern von 1977 und eini­ger ande­rer euro­pa­recht­li­cher Richt­li­ni­en über die Umsatz­steu­er dar.

Die Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie besteht aus über 400 Arti­keln und zwölf Anhängen, in denen die Vor­ga­ben der EU über die Aus­ge­stal­tung der natio­na­len Umsatz­steu­er­ge­set­ze zusam­men­ge­fasst sind. Die Mit­glied­staa­ten der EU müs­sen ihre natio­na­len Umsatz­steu­er­ge­set­ze in Übereinstimmung mit der Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie erstel­len. Die Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie selbst wird lau­fend geändert und weiterentwickelt.

Bei Kon­flik­ten ist die Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie das »stärkere« Gesetz und über­stimmt die natio­na­le Regelung. 

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