Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Finanzamt

Das Finanz­amt ist für das gesam­te Besteue­rungs­ver­fah­ren zuständig. Hier­zu gehören die Steu­er­ver­an­la­gung, die Steu­er­erhe­bung aber auch die Voll­stre­ckung der Steu­er­schuld. Wel­ches Finanz­amt für den Steu­er­pflich­ti­gen zuständig ist, rich­tet sich nach dem Wohn­sitz des Steu­er­pflich­ti­gen bezie­hungs­wei­se nach dem Sitz der Geschäftsleitung.

Die Inter­net­adres­se www.finanzamt.de infor­miert über die ein­zel­nen Finanzämter sowie über die zuständigen Finanzgerichte.

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