Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Einkunfsermittlung

Wie Ein­künf­te zu ermit­teln sind, ist von der jewei­li­gen Ein­kunfts­art abhän­gig. So sind die Erträ­ge aus den Gewinn­ein­künf­ten (hier­zu gehö­ren die Ein­künf­te aus Land- und Forst­wirt­schaft, die Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb und die Ein­künf­te aus selb­stän­di­ger Arbeit) nach der Ein­nah­men-/Über­schuss­rech­nung oder dem Betriebs­ver­mö­gens­ver­gleich zu ermit­teln. Bei Ein­künf­ten aus Land- und Forst­wirt­schaft erfolgt in den meis­ten Fäl­len die Gewinn­ermitt­lung nach Durchschnittssätzen.

Bei den Über­schuss­ein­kunfts­ar­ten (Ein­künf­te aus nicht­selbst­stän­di­ger Arbeit, Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen, Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, sons­ti­ge Ein­künf­te) ergibt sich der Gewinn aus der Sal­die­rung der Ein­nah­men und Abzug der Werbungskosten.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 2 EStG

§ 4 EStG

§ 5 EStG

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