Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Einkommensteuertabellen

Nach der Berech­nung des zu ver­steu­ern­den Ein­kom­mens ermit­telt das Finanz­amt mit Hil­fe der Ein­kom­men­steu­er­ta­bel­len die Ein­kom­men­steu­er­schuld des Steu­er­pflich­ti­gen. Bei Ledi­gen oder getrennt ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten kommt die Grund­ta­bel­le zur Anwen­dung. Bei zusam­men zur Ein­kom­men­steu­er ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten wird die Split­ting­ta­bel­le zu Grun­de gelegt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 32a EStG

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