Steuerberater für internationales Steuerrecht in Weil am Rhein und Lörrach

Grenzübergreifende Sachverhalte sind komplex und fehleranfällig. Als Steuerkanzlei im Dreiländereck begleiten wir Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere Fragen rund um die Wechselwirkung bei schweizer Gesellschaften, im Außensteuerrecht und bezüglich unterschiedlicher Doppelbesteuerungsabkommen.

Nahaufnahme des Fußbodenmusters

WegweiserDoppelbesteuerung vermeiden

Wir prüfen Doppelbesteuerungsabkommen im Detail und leiten bei Bedarf Verständigungsverfahren ein, damit Sie nicht doppelt zahlen.

BestandteilExpertise für Schweizer Gesellschaften

Von der Gründung bis zur laufenden Umsatz- und Lohnsteuer: Wir begleiten Schweizer Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland und der EU.

KommunikationAuch für Privatpersonen

Ausländische Einkünfte, Wegzug, Immobilien oder Vorsorgeleistungen aus dem Ausland: Wir beraten Privatpersonen rechtssicher und verständlich.

Warum internationales Steuerrecht Spezialisten braucht

Sobald Einkünfte, Gesellschaften oder Betriebsstätten eine Ländergrenze überschreiten, treffen mindestens zwei Systeme des Steuerrechts aufeinander. Das Außensteuerrecht und die Doppelbesteuerungsabkommen setzen dabei strenge Rahmenbedingungen. Wer sie nicht einhält, riskiert Doppelbesteuerung, Nachzahlungen und langwierige Verfahren.

Unsere Steuerberatung verbindet steuerliche und rechtliche Kompetenz unter einem Dach: Als Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht beurteilen wir grenzübergreifende Sachverhalte ganzheitlich.

Frauen stehen vor Dokumenten und schauen diese an

Internationales Steuerrecht für Unternehmen und Privatpersonen

Deutsche Unternehmen mit Auslandsbezug

  • Gesellschaften im Ausland von Steuerinländern
  • Verrechnungspreise zwischen Schwestergesellschaften
  • Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz

Ausländische Unternehmen in Deutschland

  • Gründung von Tochtergesellschaften in Deutschland
  • Gewinnausschüttungen und Erstattung einbehaltener Steuern
  • Umsatzsteuerliche Registrierung beim Finanzamt
  • Lohnbesteuerung bei deutscher Betriebsstätte
  • Dienstwagenbesteuerung und Erstattung der EUSt

Privatpersonen mit internationalen Sachverhalten

  • Ausländische Einkünfte in der deutschen Steuererklärung
  • Wegzugsbesteuerung bei Umzug ins Ausland
  • Immobilien und Kapitalvermögen im Ausland
  • Schweizer Vorsorgeleistungen (AHV, Pensionskasse, Säule 3a)
  • Grenzgänger-Themen (Grenzgängerberatung)
Portrait von Marc Dominik Haag

„Im internationalen Steuerrecht entscheidet die Qualität der Steuergestaltung von Anfang an. Wer grenzübergreifend tätig wird, braucht einen Partner, der beide Seiten der Grenze kennt. Fachlich und praktisch."

Marc Dominik Haag, Partner, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Steuern und Recht aus einer Hand: Ihre Kanzlei im Dreiländereck

Internationale Sachverhalte sind selten rein steuerlich. Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Behörden gehören dazu. Als Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht decken wir beides ohne Schnittstellenverluste zwischen mehreren Beratern ab.

Unsere Lage an der Grenze zur Schweiz und zu Frankreich macht das internationale Steuerrecht seit Jahrzehnten zu unserem täglichen Geschäft.

Gelebte Erfahrung im internationalen Steuerrecht seit 1977

Tägliche Praxis im Dreiländereck

Grenzübergreifende Mandate zwischen Deutschland und der Schweiz sind bei uns kein Sonderfall, sondern Alltag seit 1977.

Doppelqualifikation Steuern & Recht

Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht unter einem Dach. Für die ganzheitliche Beurteilung internationaler Sachverhalte.

Zwei Standorte, feste Ansprechpartner

Persönliche Beratung in Weil am Rhein und Lörrach. Mit Ansprechpartnern, die Ihren Fall und alle relevanten Rechtsordnungen kennen.

Konsequente Interessenvertretung

Wir vertreten Sie von der Kommunikation mit Finanzbehörden bis zum Verständigungsverfahren fundiert und lösungsorientiert.

Unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht

Je nach Situation und Zielsetzung umfasst unsere Beratung insbesondere folgende Schwerpunkte:

Prozesskette

Gestaltung grenzüberschreitender Strukturen
Wahl der richtigen Struktur für Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im In- und Ausland. Steuerlich optimiert und rechtssicher umgesetzt.

Kommunikation

Verständigungsverfahren bei Doppelbesteuerung
Kommt es dennoch zur Doppelbesteuerung, unterstützen wir bei der Einleitung und Durchführung von Verständigungsverfahren zwischen den beteiligten Staaten.

Wegweiser

Markteintritt Schweizer Unternehmen in Deutschland
Wir unterstützen Sie bei Gründung, umsatzsteuerlicher Registrierung, Quellensteuer-Erstattung und laufender Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt.

Internationales Steuerrecht für Privatpersonen
Von ausländischen Einkünften über Wegzugsbesteuerung bis zu Schweizer Vorsorgeleistungen: rechtssichere Beratung für Ihre private steuerliche Situation.

Kreislauf

Doppelbesteuerungsabkommen & Außensteuerrecht
Prüfung und Anwendung der DBA sowie des Außensteuergesetzes, damit Einkünfte dem richtigen Staat zugeordnet werden und Doppelbesteuerung vermieden wird.

Geld im Kreislauf

Verrechnungspreise
Beratung zur Verrechnungspreisproblematik zwischen verbundenen Unternehmen inklusive sachgerechter Dokumentation nach den gesetzlichen Anforderungen.

Analyse

Laufende Compliance mit Auslandsbezug
Lohnbesteuerung bei deutscher Betriebsstätte, Einfuhrumsatzsteuer, Dienstwagenbesteuerung und alle laufenden Erklärungspflichten grenzüberschreitend tätiger Unternehmen.

Interessenvertretung

Steuerliche Interessenvertretung
Wir vertreten Sie gegenüber Finanzbehörden im In- und Ausland, in Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren als Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht.

Häufige Fragen zum internationalen Steuerrecht

Sobald Einkünfte, Beteiligungen, Betriebsstätten, Immobilien oder Ihr Wohnsitz eine Grenze überschreiten, greifen Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuerrecht. Fehler in der Einordnung führen schnell zu Doppelbesteuerung oder Nachzahlungen.

Ja. Wir beraten zu ausländischen Einkünften, Wegzugsbesteuerung, Auslandsimmobilien, Kapitalvermögen im Ausland und Schweizer Vorsorgeleistungen. Für Grenzgänger bieten wir eine spezialisierte Grenzgängerberatung.

Auch nachträglich lässt sich eine Doppelbesteuerung häufig beseitigen. Wir prüfen die Anrechnungs- und Erstattungsmöglichkeiten und unterstützen bei der Einleitung von Verständigungsverfahren.

Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. Wir begleiten Schweizer Unternehmen von der Gründung und umsatzsteuerliche Registrierung bis zur laufenden Kommunikation mit dem Finanzamt.

Außenansicht des Sitzes der Steuerberater Haag

Sprechen wir über Ihren grenzübergreifenden Fall

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – ob Unternehmen oder Privatperson. Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen, um einen persönlichen Beratungstermin in Weil am Rhein oder Lörrach zu vereinbaren.

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