Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

Die Finanz­ver­wal­tung möchte das Besteue­rungs­ver­fah­ren ver­ein­fa­chen und Büro­kra­tie abbau­en. Teil die­ses Vor­ha­bens ist die »vorausgefüllte Steuererklärung«, oder kurz: VaSt.

Seit Janu­ar 2014 können Steu­er­zah­ler über ELSTER auf ihre persönlichen Steu­er­da­ten, die der Steu­er­ver­wal­tung vor­lie­gen, elek­tro­nisch zugrei­fen und die­se direkt in die elek­tro­ni­sche Steuererklärung über­neh­men. Dazu gehören neben Name und Adres­se auch die vom Arbeit­ge­ber beschei­nig­ten Lohn­steu­er­da­ten, Beschei­ni­gun­gen über den Bezug von Ren­ten­leis­tun­gen, Beiträge zu Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­run­gen und Vorsorgeaufwendungen.

Nach Prü­fung und ggf. Ergänzung der Anga­ben (z.B. Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben, haus­halts­na­he Hil­fen, Hand­wer­k­erleis­tun­gen usw.) sen­det der Steu­er­pflich­ti­ge sei­ne Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt.

Wie die Regis­trie­rung genau funk­tio­niert, wird auf ElsterOnline.de erklärt.

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