Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

¤ndervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären

Die ¤nder Bran­den­burg, Bre­men, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen haben im Jahr 2018 mit Unter­stüt­zung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen (BMF) ein Pilot­pro­jekt gestar­tet, um Steuererklärungen für Rent­ne­rin­nen und Rent­ner und Pensionärinnen und Pensionäre zu ver­ein­fa­chen. Das Pro­jekt hat bis­her großen Anklang in den betei­lig­ten ¤ndern gefun­den und wird daher mit dem Ziel, wei­te­re Erfah­run­gen mit einem sol­chen Vor­druck zu sam­meln, fort­ge­setzt. Auf Hin­weis vie­ler Nut­ze­rin­nen und Nut­zer wur­de der Vor­druck ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2022 so gestal­tet, dass er am Com­pu­ter aus­ge­füllt und mit den indi­vi­du­el­len Daten gespei­chert wer­den kann. Der aus­ge­füll­te Vor­druck kann dann gedruckt, unter­schrie­ben und dem Finanz­amt über­sandt werden.

Der zusätzliche Ser­vice einer „Erklärung zur Ver­an­la­gung von Alters­ein­künf­ten“ rich­tet sich gezielt an Rent­ne­rin­nen und Rent­ner und Pensionärinnen und Pensionäre in Bran­den­burg, Bre­men, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen, bei denen das Finanz­amt bereits die über­wie­gen­de Anzahl von steu­er­lich rele­van­ten Infor­ma­tio­nen von drit­ter Sei­te elek­tro­nisch erhal­ten hat. Dazu gehören z. B. die elek­tro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung über­mit­tel­ten Ren­ten­ein­künf­te oder / und Pen­sio­nen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neu­en Papier­vor­druck können dann ergänzend Spen­den und Mitgliedsbeiträge, Kir­chen­steu­er oder außergewöhnliche Belas­tun­gen und Steuerermäßigungen für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen und Hand­wer­k­erleis­tun­gen gel­tend gemacht wer­den. Damit sind alle steu­er­li­chen Pflich­ten erle­digt. Wenn aller­dings noch zusätzliche Ein­künf­te wie z. B. aus Ver­mie­tung oder Gewer­be vor­lie­gen, dann müs­sen die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.

Die „Erklärung zur Ver­an­la­gung von Alters­ein­künf­ten“ wird in den Finanzämtern der teil­neh­men­den ¤nder Bran­den­burg, Bre­men, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen angenommen.

BMF, Mit­tei­lung vom 22.11.2022

UST-ID hier prüfen Kontakt