Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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ZEW: Deutschland riskiert seine steuerliche Standortattraktivität

Der aktu­el­le Mann­heim Tax Index des ZEW Mann­heim zeigt, dass Deutsch­land im inter­na­tio­na­len Steu­er­wett­be­werb wei­ter an Boden ver­lo­ren hat. Dies wird ins­be­son­de­re durch die Sen­kung des französischen ¶rperschaftsteuersatzes in den letz­ten Jah­ren deut­lich: Die Unter­neh­mens­steu­er­be­las­tung in Deutsch­land ist nun im unmit­tel­ba­ren Ver­gleich mit wich­ti­gen Wett­be­wer­bern am höchsten. Die effek­ti­ve Durch­schnitts­steu­er­be­las­tung eines pro­fi­ta­blen Inves­ti­ti­ons­pro­jekts in Deutsch­land liegt im Jahr 2022 bei 28,8 Pro­zent und über­steigt somit den EU-Durch­schnitt um 10 Prozentpunkte.

„Deutschland hat gegenü­ber Frank­reich, Ita­li­en und dem Ver­ei­nig­ten ¶nigreich inzwi­schen Hoch­steu­er­land­cha­rak­ter für Inves­ti­tio­nen. Die Posi­ti­on Deutsch­lands im Mit­tel­feld der Steu­er­be­las­tun­gen ver­gleich­ba­rer großer Indus­trie-Natio­nen ist auf­grund feh­len­der Refor­men seit der grund­le­gen­den Steu­er­re­form aus dem Jahr 2008 gefährdet“, betont Prof. Dr. Chris­toph Spen­gel, ZEW Rese­arch Asso­cia­te im For­schungs­be­reich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanz­wirt­schaf­t“ und Pro­fes­sor an der Universität Mann­heim. „Ohne deut­li­che Refor­men in der ¶rperschaftsteuer ist Deutsch­land aus steu­er­li­cher Per­spek­ti­ve ein ver­gleichs­wei­se unat­trak­ti­ver Stand­ort für Unter­neh­men mit inter­na­tio­na­len Inves­ti­ti­ons­al­ter­na­ti­ven“, ergänzt ZEW‑Ökonomin Dr. Danie­la Steinbrenner.

Steu­er­satz­sen­kun­gen und Son­der­ab­schrei­bun­gen können Deutsch­lands Standortattraktivität verbessern

Neben einer gene­rel­len Absen­kung des hohen Gewinn­steu­er­sat­zes – wie in Frank­reich prak­ti­ziert – bie­ten Son­der- und Sofort­ab­schrei­bun­gen nach dem Bei­spiel Großbritanniens eine attrak­ti­ve Alter­na­ti­ve. Von die­sen pro­fi­tie­ren nur Unter­neh­men, die tatsächlich inves­tie­ren. Eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Inves­ti­ti­ons­dy­na­mik ist aller­dings nur zu erwar­ten, wenn die­se Son­der- und Sofortabschreibungsmöglichkeiten breit aus­ge­stal­tet sind, sodass eine Viel­zahl von Unter­neh­men und Inves­ti­tio­nen pro­fi­tie­ren können.

Mann­heim Tax Index misst effek­ti­ve Durch­schnitts­steu­er­be­las­tung von Unternehmen

Die effek­ti­ve Durch­schnitts­steu­er­be­las­tung auf Unter­neh­mens­ebe­ne bil­det bei Stand­ort­ent­schei­dun­gen mul­ti­na­tio­nal agie­ren­der Kon­zer­ne den wesent­li­chen Ent­schei­dungs­rah­men. Im Mann­heim Tax Index wer­den des­halb Steu­ern auf die Gewin­ne und das ein­ge­setz­te Kapi­tal der Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten berück­sich­tigt. In den Berech­nun­gen wer­den sowohl die Tarif­be­las­tun­gen die­ser Steu­ern als auch die Inter­ak­ti­on der ver­schie­de­nen Steu­er­ar­ten und die wich­tigs­ten Rege­lun­gen zur Ermitt­lung der steu­er­li­chen Bemes­sungs­grund­la­ge berück­sich­tigt. Bei­spie­le sind die Bestim­mun­gen zur steu­er­li­chen Abschrei­bung oder zur Vor­rats­be­wer­tung. Der Index beinhal­tet eine umfas­sen­de Rei­he von ¤ndern (EU 27, Großbritannien, Schweiz, Nor­we­gen, USA, Kana­da, Japan, Nord-Maze­do­ni­en und Tür­kei) für den Zeit­raum von 1998 bis 2022.

ZEW, Pres­se­mit­tei­lung vom 27.02.2023

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