Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Familienkasse soll IBAN melden

Öffentliche Leis­tun­gen sol­len in Zukunft unbüro­kra­tisch und schnell direkt an die Bür­ger unbar aus­ge­zahlt wer­den können.

Für Kin­der unter 18 Jah­ren soll die Fami­li­en­kas­se dem Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern die IBAN (Inter­na­tio­nal Bank Account Num­ber) über­mit­teln, auf die das Kin­der­geld zuletzt aus­ge­zahlt wor­den sei, heißt es in der Ant­wort der Regie­rung (20/4753) auf eine Klei­ne Anfra­ge der CDU/C­SU-Frak­ti­on (20/4459).

Erwach­se­ne könnten ver­schie­de­ne Kon­ten unter­hal­ten. Sie soll­ten daher selbst ent­schei­den, auf wel­ches Kon­to eine künf­ti­ge öffentliche Leis­tung über­wie­sen wer­den soll.

Man set­ze dar­auf, dass die­je­ni­gen, die öffentliche Leis­tun­gen in Anspruch neh­men wol­len, eigen­ver­ant­wort­lich ihre Kon­to­ver­bin­dun­gen an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern über­mit­teln las­sen wür­den. Die Ban­ken sol­len dafür geeig­ne­te Mel­de­we­ge bereitstellen.

Deut­scher Bun­des­tag, Mit­tei­lung vom 08.12.2022 (hib 728/2022)

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