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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: KapitalmaÃnahme von Air Liquide S. A. (Frankreich) im Juni 2022
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStGsetz (EStG)
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die o. g. KapitalmaÃnahme Folgendes:
Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 8. Juni 2022 eine KapitalmaÃnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1:10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen liegen für diese KapitalmaÃnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäà §§ 1, 7 KapErhStG vor. Die Anschaffungskosten der Altanteile sind nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis auf die eingebuchten jungen Anteile zu übertragen. Als Zeitpunkt der Anschaffung der jungen Anteile gilt der Zeitpunkt der Anschaffung der Altanteile.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S‑2252 / 19 / 10028 :019 vom 11.10.2022