Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: Kapitalmaßnahme von Air Liquide S. A. (Frankreich) im Juni 2022 

Kapitalerhöhung aus Gesell­schafts­mit­teln nach §§ 1, 7 KapErhStG­setz (EStG)

Nach Erörterung mit den obers­ten Finanzbehörden der ¤nder gilt für die o. g. Kapitalmaßnahme Folgendes:

  • Die Air Liqui­de S. A. (Frank­reich) hat am 8. Juni 2022 eine Kapitalmaßnahme durch­ge­führt, bei der Gra­tis­ak­ti­en im Verhältnis 1:10 an die Anteils­eig­ner aus­ge­ge­ben wurden.

  • Nach Prü­fung der ein­ge­reich­ten Unter­la­gen lie­gen für die­se Kapitalmaßnahme die Vor­aus­set­zun­gen einer Kapitalerhöhung aus Gesell­schafts­mit­teln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor. Die Anschaf­fungs­kos­ten der Alt­an­tei­le sind nach dem rech­ne­ri­schen Bezugsverhältnis auf die ein­ge­buch­ten jun­gen Antei­le zu über­tra­gen. Als Zeit­punkt der Anschaf­fung der jun­gen Antei­le gilt der Zeit­punkt der Anschaf­fung der Altanteile.

BMF, Schrei­ben (koor­di­nier­ter ¤ndererlass) IV C 1 – S‑2252 / 19 / 10028 :019 vom 11.10.2022

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