Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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DStV bezieht Stellung: Steuerberater sind keine Vermittler von Steuerhinterziehung

Mit zwei aus­führ­li­chen Stel­lung­nah­men hat sich der DStV an der Kon­sul­ta­ti­on der EU-Kom­mis­si­on zur Initia­ti­ve „SAFE“ betei­ligt. „SAFE“ soll in eine neue Richt­li­nie zur Bekämpfung der Rol­le von Ver­mitt­lern aggres­si­ver Steu­er­pla­nung und Steu­er­hin­ter­zie­hung mün­den. Der DStV lehnt das Vor­ha­ben ab. Ins­be­son­de­re wehrt er sich dage­gen, dass Steu­er­be­ra­ter als Ver­mitt­ler von Steu­er­hin­ter­zie­hung und aggres­si­ver Steu­er­pla­nung bezeich­net wer­den könnten.

Die EU-Kom­mis­si­on gibt Interessenträgern die ¶glichkeit, zu geplan­ten Rechts­ak­ten im Wege eines Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren Stel­lung zu neh­men. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. (DStV) hat des­halb zur geplan­ten EU-Richt­li­nie zur Bekämpfung der Rol­le von Ver­mitt­lern von Steu­er­hin­ter­zie­hung und aggres­si­ver Steu­er­pla­nung gleich zwei­fach Posi­ti­on bezogen.

Bei­de Stel­lung­nah­men dürf­ten nicht im Sin­ne der EU-Kom­mis­si­on sein. Denn die Posi­ti­on des DStV ist ein­deu­tig: Nach den der­zei­ti­gen Veröffentlichungen der EU-Kom­mis­si­on wird „SAFE“ kei­nen wirk­sa­men Erfolg im welt­wei­ten Kampf gegen Steu­er­hin­ter­zie­hung und aggres­si­ver Steu­er­pla­nung erzielen.

Statt­des­sen droht dem Berufs­stand, unter Gene­ral­ver­dacht gestellt und durch die Bezeich­nung „Vermittler“ als Gehil­fe von Steu­er­trick­se­rei­en gebrand­markt zu wer­den. Auch die von der EU-Kom­mis­si­on vor­ge­schla­ge­nen Maßnahmen, die Ein­füh­rung eines Ver­mitt­lungs­ver­bots, eine Selbsteinschätzung durch den Bera­ter, wei­te­re Due-Dili­gence-Belas­tun­gen oder die Ein­füh­rung eines zen­tra­les EU-Regis­ters für Ver­mitt­ler sieht der DStV nicht als ziel­füh­rend an.

Der DStV ist ger­ne bereit ver­nünf­ti­ge und verhältnismäßige Vorschläge zur Eindämmung von Steu­er­hin­ter­zie­hung und aggres­si­ver Steu­er­pla­nung zu unter­stüt­zen. Der Berufs­stand trägt aber dafür Sor­ge, dass sich die Steu­er­pflich­ti­gen an Recht und Gesetz hal­ten. Daher darf er nicht zum Sün­den­bock einer bis­lang erfolgs­ar­men Stra­te­gie zur Ver­hin­de­rung von Steu­er­ver­mei­dung gemacht werden.

Bei­de Stel­lung­nah­men können hier nach­ge­le­sen wer­den: https://www.dstv.de/europa/

DStV, Mit­tei­lung vom 12.10.2022

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