Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung!

Die Abga­be­frist für die Grundsteuererklärung wird um 3 Mona­te bis 31. Janu­ar 2023 verlängert.

„Die Abga­be­frist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Janu­ar 2023, also um drei Mona­te, verlängert! Damit ent­las­ten wir unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die Wirt­schaft sowie die Steu­er­be­ra­te­rin­nen und ‑bera­ter deut­lich. Wir müs­sen die Men­schen mitnehmen!“, sagt Finanz- und Hei­mat­mi­nis­ter Albert Füra­cker anlässlich des Beschlus­ses der ¤nder bei der Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz am Don­ners­tag (13.10.2022). „Die Baye­ri­sche Steu­er­ver­wal­tung unter­stützt natür­lich wei­ter­hin mit ihrem umfang­rei­chen Ser­vice­an­ge­bot bei der Abga­be der Grundsteuererklärung, nut­zen Sie die­ses auch künf­tig gerne!“, so Füracker.

Bis einschließlich 12. Okto­ber 2022 wur­den bay­ern­weit (elek­tro­nisch und auf Papier) rund 2,1 Mil­lio­nen Grundsteuererklärungen abge­ge­ben. Dies ent­spricht rund 32,5 Pro­zent der abzu­ge­ben­den Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elek­tro­nisch abge­ge­be­nen Grundsteuererklärungen liegt in Bay­ern der­zeit bei über 76 Prozent.

Finanz­mi­nis­te­ri­um Bay­ern, Pres­se­mit­tei­lung vom 13.10.2022

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