Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Meldepflicht für Einkünfte auf Internet-Plattformen

Betrei­ber digi­ta­ler Platt­for­men sol­len ver­pflich­tet wer­den, den Finanzbehörden Infor­ma­tio­nen über Ein­künf­te zu mel­den, die von Anbie­tern auf die­sen Platt­for­men erzielt wor­den sind. Um auch ausländische Anbie­ter zu erfas­sen, soll es einen auto­ma­ti­schen Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen zwi­schen den Mitgliedsländern der Europäischen Uni­on geben. Dies sieht der von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­brach­te Ent­wurf eines Geset­zes zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. ¤rz 2021 zur Änderung der Richt­li­nie 2011/16/EU über die Zusam­men­ar­beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteue­rung und zur Moder­ni­sie­rung des Steu­er­ver­fah­rens­rechts (20/3436) vor.

Dar­in heißt es, zu den Berei­chen, in denen es bis­lang an steu­er­li­cher Trans­pa­renz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rech­nen. Zu den bekann­tes­ten Bei­spie­len zählten Por­ta­le, die die Kurz­zeit­ver­mie­tung pri­va­ten Wohn­raums ermöglichten, der Fahr­dienst­ver­mitt­lung dien­ten oder zum Ver­kauf von Waren genutzt wür­den. Eine große Zahl von Per­so­nen und Unter­neh­men nut­ze digi­ta­le Platt­form zur Erzie­lung von Ein­künf­ten. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteue­rung die­ser Ein­künf­te stel­le für die Finanzbehörden aller­dings eine Her­aus­for­de­rung dar. Es bestehe Grund zu der Annah­me, dass die erziel­ten Ein­künf­te viel­fach gegenü­ber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt wür­den. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Anga­ben zu veri­fi­zie­ren und unbe­kann­te Steuerfälle zu ermit­teln. Von den Platt­form­be­trei­bern könnten erfor­der­li­che Aus­künf­te regelmäßig nicht erlangt wer­den. Das sei ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn die­se Platt­form­be­trei­ber im Aus­land ansässig sei­en und das Ange­bot von inländischen Steu­er­pflich­ti­gen in Anspruch genom­men werde.

Daher sol­len die Betrei­ber digi­ta­ler Platt­for­men ver­pflich­tet wer­den, an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern Infor­ma­tio­nen zu mel­den, die eine Iden­ti­fi­zie­rung der auf den Platt­for­men akti­ven Anbie­ter und die steu­er­li­che Bewer­tung der von die­sen durch­ge­führ­ten Trans­ak­tio­nen ermöglichen. Mel­de­pflich­tig sei­en Anbie­ter sowohl aus dem Inland als auch aus ande­ren EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.

Außerdem sieht der Gesetz­ent­wurf Änderungen bei der Durch­füh­rung von steu­er­li­chen Außenprüfungen vor. Die­se Außenprüfungen sol­len zeit­na­her durch­ge­führt und beschleu­nigt werden.

Bun­des­tag, hib-Mel­dung 457/2022 vom 19.09.2022

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