Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Erfolgreiche Neuordnung der Ausbildung für Steuerfachangestellte

Die neu gefass­te Aus­bil­dungs­ver­ord­nung für Steu­er­fach­an­ge­stell­te ist aktu­ell im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wor­den (BGBl. I vom 22.08.2022, S. 1390). Sie wird zum 01.08.2023 und damit recht­zei­tig zum Aus­bil­dungs­be­ginn im kom­men­den Jahr in Kraft treten.

Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. (DStV) hat­te sich gemein­sam mit der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer für eine zeitgemäße Neu­ord­nung der Berufs­aus­bil­dung der Steu­er­fach­an­ge­stell­ten stark gemacht und das Neu­ord­nungs­ver­fah­ren aktiv begleitet.

Im Fokus stand vor allem eine zeitgemäße Dar­stel­lung der Struk­tur der Berufs­aus­bil­dung und des Berufs­bil­des. Ein beson­de­res Augen­merk wur­de etwa auf die Stärkung der kom­mu­ni­ka­ti­ven ¤higkeiten und die Ver­mitt­lung der digi­ta­len Pro­zes­se in den Kanz­lei­en gelegt. Bewährte Ele­men­te wie die Auf­tei­lung in eine Zwi­schen­prü­fung und eine Abschluss­prü­fung wer­den auch künf­tig den Ablauf der Aus­bil­dung bestimmen.

Der DStV ist über­zeugt, dass mit der neu­en Aus­bil­dungs­ord­nung ein wich­ti­ger Bei­trag geleis­tet wer­den kann, um in Zei­ten eines zuneh­men­den Fachkräftemangels die Berufs­aus­bil­dung der Steu­er­fach­an­ge­stell­ten auch für Zukunft pra­xis­ge­recht zu gestal­ten und inter­es­sier­te jun­ge Men­schen von der Attraktivität des Berufs­bil­des zu überzeugen.

In Kür­ze soll eben­falls der auf die Aus­bil­dungs­ord­nung abge­stimm­te und von der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz beschlos­se­ne Rah­men­lehr­plan für die Berufs­schu­len im amt­li­chen Teil des Bun­des­an­zei­gers veröffentlicht werden.

DStV, Mit­tei­lung vom 23.08.2022

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