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Homeoffice und Grenzpendler: Bundesregierung hat keine Zahlen

Die Bun­des­re­gie­rung hat kei­ne Infor­ma­tio­nen dar­Ã¼­ber, wie vie­le der mit Wohn­sitz in Deutsch­land in ande­re Staa­ten pen­deln­den Arbeit­neh­mer bezie­hungs­wei­se wie vie­le Per­so­nen mit Wohn­sitz im angren­zen­den Aus­land mit inländischen Ein­künf­ten aus nichtselbständiger Arbeit die Home­of­fice-Rege­lung in Anspruch genom­men haben. Das geht auf eine Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung (20/3006) auf eine Klei­ne Anfra­ge der CDU/C­SU-Frak­ti­on (20/2797) hervor.

Grenzgänger sind Beschäftigte, die in einem Land leben und in einem Nach­bar­land ihr wesent­li­ches Ein­kom­men erzie­len, ohne dort einen Wohn­sitz oder ihren gewöhnlichen Auf­ent­halt zu haben.

Vor der Coro­na-Pan­de­mie arbei­te­ten mehr als 282.000 deut­sche Grenzgängerinnen und Grenzgänger in unse­ren Nach­bar­staa­ten. Davon arbei­te­ten 13.800 Pend­ler in ¤nemark, 39.500 in den Nie­der­lan­den, 3.400 in Bel­gi­en, 52.200 in Luxem­burg, 62.200 in der Schweiz und 59.500 in Österreich. 174.000 Per­so­nen mit Wohn­sitz im angren­zen­den Aus­land arbei­te­ten 2020 in Deutsch­land, so die Anga­ben in der Klei­nen Anfra­ge der CDU/C­SU-Frak­ti­on.

Bun­des­tag, hib-Mel­dung 407/2022vom 11.08.2022

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