Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Bierwürze soll steuerfrei werden

Die Bun­des­re­gie­rung will auf­grund von EU-Vor­ga­ben ver­schie­de­ne Ver­brauch­steu­er­ge­set­ze ändern. Die­sem Ziel dient der von ihr ein­ge­brach­te Ent­wurf eines Ach­ten Geset­zes zur Änderung von Ver­brauch­steu­er­ge­set­zen (20/2247).

Dar­Ã¼­ber hin­aus wer­den im Bier­steu­er­ge­setz und in der Bier­steu­er­ver­ord­nung ver­schie­de­ne Änderungen vor­ge­nom­men, für die nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung ein recht­li­cher oder prak­ti­scher Hand­lungs­be­darf besteht. Die­se Änderungen wür­den im Wesent­li­chen dem Büro­kra­tie­ab­bau die­nen und Erleich­te­run­gen für Wirt­schaft und Ver­wal­tung bewir­ken. Zu den Maßnahmen gehört unter ande­rem, dass Bier­wür­ze, wel­che zur Her­stel­lung von alko­hol­steu­er­pflich­ti­gen Waren ver­wen­det wird, von der Bier­steu­er befreit wird. Wei­ter­hin sol­len mit dem Gesetz Wis­sen­schaft und For­schung durch Her­ein­nah­me eines Steu­er­be­frei­ungs­tat­be­stands in das Bier­steu­er­ge­setz gefördert wer­den, sofern das Bier zu wis­sen­schaft­li­chen Zwe­cken ver­wen­det werde.

Der Bun­des­rat for­dert in sei­ner Stel­lung­nah­me Ent­las­tun­gen für klei­ne Braue­rei­en. 90 Pro­zent der Braustätten hätten einen Jah­res­aus­stoß von bis zu 50.000 Hek­to­li­tern. Auf sie wür­den knapp sie­ben Pro­zent der Gesamt­jah­res­er­zeu­gung in Deutsch­land ent­fal­len. Die klei­nen und mitt­le­ren Braue­rei­be­trie­be sei­en „Garant für brau­tech­ni­sches ¶nnen und höchste Qualitätsansprüche“, erklärt der Bun­des­rat. Damit dies auch in Zukunft so blei­be, müs­se der Gesetz­ge­ber die­se Braue­rei­en unter­stüt­zen. Außerdem for­dern die ¤nder Ver­bes­se­run­gen bei der steu­er­li­chen Behand­lung von Sach­spen­den, um der Ver­schwen­dung von Lebens­mit­teln und der Ver­nich­tung spendenfähiger Pro­duk­te ent­ge­gen­zu­wir­ken. Denn heu­te sei es ange­sichts umsatz­steu­er­li­cher Hin­der­nis­se oft ein­fa­cher, Waren weg­zu­wer­fen als sie zu spen­den. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bun­des­re­gie­rung zur For­de­rung nach bes­se­rer Unter­stüt­zung der Braue­rei­en, sie sei auf­ge­schlos­sen, „die unter den ¤ndern mehrheitsfähige Posi­ti­on mit­zu­tra­gen und die­se im wei­te­ren par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren zu unter­stüt­zen“. Die For­de­rung nach bes­se­rer steu­er­li­cher Behand­lung von Sach­spen­den wird von der Regie­rung unterstützt.

Deut­scher Bun­des­tag, hib-Mel­dung 303/2022 vom 17.06.2022

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