Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen: DStV ist entsetzt

Die bereits ein­ge­führ­te Mit­tei­lungs­pflicht für gren­zü­ber­schrei­ten­de Steu­er­ge­stal­tun­gen soll auf natio­na­le Steu­er­ge­stal­tun­gen aus­ge­wei­tet wer­den. So steht es im Koali­ti­ons­ver­trag der Bun­des­re­gie­rung. Der DStV ist ent­setzt, dass eine sol­che Maßnahme über­haupt Ein­gang in den Koali­ti­ons­ver­trag gefun­den hat. Er lehnt die­se Anzei­ge­pflicht kate­go­risch ab.

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf die Fah­nen geschrie­ben, beim Kampf gegen Steu­er­hin­ter­zie­hung und aggres­si­ve Steu­er­ver­mei­dung eine Vor­rei­ter­rol­le ein­zu­neh­men. So weit so lobens­wert. Ihr geplan­tes Mit­tel zum Zweck: Sie will die bereits ein­ge­führ­te Mit­tei­lungs­pflicht für gren­zü­ber­schrei­ten­de Steu­er­ge­stal­tun­gen auch auf natio­na­le Steu­er­ge­stal­tun­gen ausweiten.

Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. (DStV) hat sich bereits vor der Wahl klar gegen ein sol­ches Vor­ha­ben posi­tio­niert. Solan­ge die Pra­xis­er­fah­run­gen aus der Anzei­ge­pflicht für gren­zü­ber­schrei­ten­de Steu­er­ge­stal­tun­gen nicht hin­rei­chend deren Wirk­sam­keit bele­gen, ist eine Erwei­te­rung auf natio­na­ler Ebe­ne nicht ange­zeigt. Es dro­hen neben unverhältnismäßig hohem Büro­kra­tie­auf­wand schließlich auch Sank­ti­ons- und Haf­tungs­ri­si­ken für den Berufs­stand bzw. sei­ne Mandanten.

Fra­gen über Fragen

Wer die Anzei­ge­pflicht für gren­zü­ber­schrei­ten­de Steu­er­ge­stal­tun­gen kennt, dürf­te sich beim Lesen des Vor­ha­bens der Bun­des­re­gie­rung doch eini­ge Fra­gen stel­len. Schließlich liegt der Anzei­ge­pflicht für gren­zü­ber­schrei­ten­de Steu­er­ge­stal­tun­gen gera­de die Erkennt­nis zu Grun­de, dass Steu­er­ver­mei­dungs­stra­te­gien all­zu oft auf nicht abge­stimm­ten Steu­er­sys­te­men ver­schie­de­ner Mit­glied­staa­ten fußen. Dies zeigt sich auch deut­lich an den Tat­be­stands­merk­ma­len, die eine sol­che Anzei­ge auslösen. Wie ist daher eine „Ausweitung“ auf natio­na­le Gestal­tun­gen zu verstehen?

Bei der Umset­zung der Pas­sa­ge aus dem Koali­ti­ons­ver­trag sind meh­re­re Sze­na­ri­en denkbar:

a) Es wer­den die Merk­ma­le der EU-Mel­de­pflicht auf natio­na­le Steu­er­ge­stal­tun­gen 1:1 über­tra­gen und lösen eine Anzei­ge aus. Ob das sin­nig ist, scheint frag­lich, da vie­le Merk­ma­le auf natio­na­ler Ebe­ne man­gels tatsächlicher Anknüp­fungs­punk­te gar nicht grei­fen könnten.

b) Es wer­den neue Merk­ma­le defi­niert, die eine Anzei­ge­pflicht auslösen. Es bes­tün­den dann jedoch par­al­lel zwei unter­schied­li­che Mel­de­sys­te­me – damit für alle Betrof­fe­nen ein büro­kra­ti­sches Regelungswirrwarr.

Was sich die Koali­ti­ons­part­ner bei ihrer For­mu­lie­rung gedacht haben, bleibt wohl vor­erst ihr Geheimnis.

Auch klei­ne Unter­neh­men betroffen

¶glicherweise woll­ten die Koali­ti­ons­part­ner mit der geplan­ten Umsatz­gren­ze von 10 Mio. € eine Einschränkung der rein natio­na­len Mel­de­pflicht auf „Die Großen“ bezwe­cken. Die­ses Ziel wäre jedoch nicht erreicht! Wir rufen uns die Größenklassen nach § 267 HGB ins Gedächtnis und voilà: Die neu geplan­te Mit­tei­lungs­pflicht müss­te auch für klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten geprüft werden!

Aus Sicht des DStV wäre das ein fata­les Signal und für etli­che klei­ne und mitt­le­ren Kanz­lei­en ein unverhältnismäßiger Prü­fungs­auf­wand. Es kann schließlich nicht Ziel sein, die Wirt­schaft wei­ter zu schwächen, indem klei­ne Unter­neh­men unnötig gegängelt werden.

Berufs­stand unter Beschuss

Für die Anzei­ge gren­zü­ber­schrei­ten­der Steu­er­ge­stal­tun­gen wer­den primär sog. Intermediäre in die Pflicht genom­men. Sprich: Steu­er­be­ra­ter. Dies dürf­te also auch bei einer Aus­wei­tung der Mel­de­pflicht zu erwar­ten sein. DStV-Präsident, StB Tors­ten Lüth, ist empört: „Eine Anzei­ge­pflicht für natio­na­le Steu­er­ge­stal­tung ist für den Berufs­stand ein Schlag ins Gesicht! In der Kri­se greift die Bun­des­re­gie­rung gern auf unser Know-How und unse­re Integrität zurück, um die Betrugsanfälligkeit im Zusam­men­hang mit den Coro­na-Hil­fen zu ver­mei­den. Im glei­chen Atem­zug scheint sie ein Feind­bild des Bera­ters vor Augen zu haben, der durch kri­mi­nel­le Gestal­tun­gen das Steu­er­auf­kom­men in Deutsch­land min­dern möchte. Das ist doch absurd.“

Inso­fern steht fest: Der DStV wird das Vor­ha­ben mit Argus­au­gen ver­fol­gen und sich mit aller Kraft gegen Zusatz­be­las­tun­gen für klei­ne und mitt­le­re Kanz­lei­en und die zahl­reich betrof­fe­nen klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men wehren.

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