Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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CDU/CSU will Fristverlängerung für Steuererklärungen

Die CDU/C­SU-Frak­ti­on for­dert eine Verlängerung der Fris­ten für die Abga­be von Steuererklärungen für den Besteue­rungs­zeit­raum 2020 um wei­te­re drei Mona­te in bera­te­nen ¤llen bis zum 31. August 2022. Bei Land- und Forst­wir­ten soll die­se Frist sogar bis zum 31. Dezem­ber 2022 verlängert wer­den, heißt es in einem Antrag der CDU/C­SU-Frak­ti­on (20/205), der an die­sem Don­ners­tag auf der Tages­ord­nung des Deut­schen Bun­des­ta­ges steht.

Außerdem soll auf die Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren für die Veröffentlichung der Jah­res­ab­schlüs­se 2020 für klei­ne und mitt­le­re Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten bis Ende Mai 2022 ver­zich­tet wer­den. In dem Antrag mit dem Titel „Fristenballung bei steu­er­be­ra­ten­den Beru­fen auflösen“ wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus durch Zusatz­auf­ga­ben anfal­len­den Belas­tun­gen gera­de klei­ne und mitt­le­re Kanz­lei­en vor kaum lösbare Pro­ble­me stel­len wür­den. Eine Verlängerung von Fris­ten könne für eine Ent­span­nung der Lage sorgen.

Bun­des­tag, hib-Mel­dung 1121/2021 vom 08.12.2021

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